Allgemeine Geschäftsbedingungen / Mietbedingungen für Ferienwohnungen
I. Mietgegenstand
Ferienwohnung im Einfamilienhaus Schollbach
Am Feldrain 8
04416 Markkleeberg
II. Vertragsabschluss
Zwischen dem Vermieter und dem Mieter wird durch die Buchungsbestätigung ein rechtsverbindlicher Mietvertrag abgeschlossen. Die Buchungsbestätigung ist spätestens innerhalb von 10 Tagen unterzeichnet zurückzusenden, erst dann tritt der Mietvertrag in Kraft. Ihre Buchungsanmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Es dürfen nur Buchungen von Personen abgeschlossen werden, die älter als 18 Jahre und voll geschäftsfähig sind. Der Aufenthalt in der Ferienwohnung, ist nur den im Vertrag benannten Personen gestattet.
III. Zahlung
Es erfolgt eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtmietpreises, die innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das Bankkonto des Vermieters zu überweisen ist.
Die Restzahlung (einschließlich Endreinigung) ist bis 28 Tage vor Anreise unter Angabe der
Buchungsnummer auf das Vermieter-Konto zu überweisen. Maßgebend ist der Zahlungseingang auf dem Bankkonto des Vermieters.
Bei Buchungen innerhalb 28 Tagen vor Anreise, wird der vereinbarte Mietpreis im vollen Umfang
sofort fällig.
Erfolgen Zahlungen nicht fristgerecht so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag und zur
Berechnung von Stornierungsgebühren gemäß Punkt X. berechtigt.
IV. Mietdauer
Die Mindestmietdauer beträgt 2 Nächte.
V. An- und Abreise
Die Ferienwohnung steht dem Mieter am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung.
VI. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Verbesserungen und
Erneuerungen der Einrichtung sind zulässig. Die Ferienwohnung darf nur von der in der
Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden, wobei Kinder als volle Personen gelten. Die Hausordnung des betreffenden Gebäudes ist Bestandteil dieses Vertrages.
Die Nebenkosten für Gas, Wasser, Strom etc. sind im Mietpreis enthalten. Die Nebenkosten für
Endreinigung werden gesondert berechnet.
Im Fewo- Mietvertrag ist keine Gartennutzung inbegriffen! Wir bitten unsere Gäste dies zu
berücksichtigen um die Privatsphäre der Vermieter zu wahren! Außerdem ist der Umgang mit
offenem Feuer und ähnlichem, aus Sicherheitsgründen auf dem gesamten Grundstück wie
auch in der Ferienwohnung untersagt! Vielen Dank für Ihr Verständnis.
VII. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung reinlich zu halten und das Inventar pfleglich zu
behandeln. Bei der Abreise ist die Wohnung „besenrein“ zu verlassen. Schäden, die durch ihn oder
einen Mitbewohner an der Mietsache entstehen, hat er dem Vermieter umgehend mitzuteilen und zu ersetzen. Bei Bruch oder Verlust werden die aktuellen Wiederbeschaffungspreise zu Grunde gelegt. Bei Verlust der Wohnungsschlüssel, werden aus Sicherheitsgründen die Schlosszylinder
ausgewechselt. Der Gast hat für diese Kosten aufzukommen.
Anfallender Müll ist gemäß dem Müllkonzept zu trennen und in die dafür auf dem Grundstück
bereitgestellten Mülltonen, Behälter oder öffentlichen Sammelstellen zu entsorgen.
Wir bitten die Gäste, mit Rücksicht auf nachfolgende Mieter und Kinder, das Rauchen in der Wohnung zu unterlassen. Es sind keine Haustiere, Partys und Events in der Ferienwohnung erlaubt.
Bei späterer Anreise bzw. früherer Abreise – aus Gründen, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind – hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises. Der Vermieter ist
diesbezüglich rechtzeitig zu unterrichten.
Während der durch den Vermieter erfolgten Schlüsselübergabe erhalten Sie eine Inventarliste, die auf Vollständigkeit der Einrichtung zu prüfen ist.
VIII. Mängel und Abhilfe
Sollten beim Bezug der Ferienwohnung Mängel festgestellt werden, so möchte der Mieter diese
unverzüglich melden, damit deren Überprüfung und Beseitigung erfolgen kann. Eine Berechtigung zur Mietminderung besteht nicht.
Anzeigen dieser Art, die erst am Ende der Mietdauer erfolgen, sind nicht mehr nachvollziehbar und
werden somit dem Mieter zur Last gelegt.
IX. Haftung
Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Feuer- und Wasserschaden am Eigentum des Mieters.
Der Mieter haftet für eine durch ihn vorgenommene nicht ordnungsgemäße Nutzung der Heizung,
sowie Inbetriebnahme der in der Wohnung befindlichen elektrischen Geräte (Bedienungsanleitungen und Gebrauchsanweisungen liegen vor Ort).
X. Nichtanreise, Stornierung und Kündigung des Mietvertrages
Für Kündigungen oder sonstige vorzeitige Beendigungen des Mietvertrages durch den Mieter gelten die folgenden Bestimmungen:
Nichtanreise
Im Fall einer unangekündigten Nichtanreise, verspäteten Anreise oder vorzeitigen Abreise wird dem Mieter der Mietpreis nicht zurückerstattet.
Stornierung
Wenn der Mieter den Mietvertrag storniert, hat er den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Es gelten folgende pauschalisierte Stornogebühren:
- Bis 28 Tage vor Anreise: 30 % des vereinbarten Mietpreises
- Bis 14 Tage vor Reiseantritt: 60 % des vereinbarten Mietpreises
- Bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80 % des vereinbarten Mietpreises
- 0-6 Tage vor Reiseantritt: 100 % des vereinbarten Mietpreises
Der Mieter kann einen Ersatzmieter stellen, jedoch bis spätestens vor Eingang der Stornierung beim Vermieter. Die Stornierungskosten entfallen dann.
Kündigung
Der Vermieter kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter oder eine der mitreisenden Personen sich trotz einer Abmahnung durch den Vermieter in störender oder zerstörerischer Weise verhält und ein Verbleiben in der Ferienwohnung den anderen Hausbewohnern nicht zugemutet werden kann. In diesem Fall behält der Vermieter den Anspruch auf den Mietpreis. Der Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, wenn das Mietobjekt durch höhere Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Feuer etc.) erheblich beeinträchtigt oder gefährdet wird oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr beziehbar ist. Der eingezahlte Mietpreis wird unverzüglich zurück erstattet. Für erbrachte Leistungen kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung verlangen.
Stornierungen erfolgen im beiderseitigen Einverständnis und bedürfen der Schriftform. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
XI. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Leipzig.
XII. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen unwirksam sein, so bleiben davon die übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die der beabsichtigten Regelung am nächsten kommt.